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Berliner Energieinstitut

31.01.2020: Energieausweise aus dem Jahr 2010 werden ungültig

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein aktueller Energieausweis Pflicht. Im Jahr 2020 werden Energieausweise, die im Jahr 2010 ausgestellt wurden, ungültig. Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen sollten prüfen, ob sie 2020 einen neuen Ausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen müssen. Generell besteht die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Einzige Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudedaten und stellt den energetischen Zustand unabhängig von den Heizgewohnheiten der BewohnerInnen dar. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Die folgende Graphik (Quelle: DENA) zeigt die Systematik der Energieausweise.

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