Logo

Berliner Energieinstitut

 

Aktualisierte Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Attraktive Neuerungen von denen Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen profitieren

 

Seit dem 1. Dezember 2020 kann für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen Förderung für den Umstieg auf nachhaltigere Anlagen beantragt werden. Bedingung ist, dass die Anlagen ausschließlich mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Mehr Informationen zu nicht-halogenierten Kältemitteln finden Sie weiter unten. Ziele der neuen Regelungen sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Verringerung des Kältebedarfs. Die direkten Emissionen von fluorierten Treibhausgasen sollen reduziert werden.

Mit der erneuerten Richtlinie sind erstmals auch Unternehmen, Kommunen und Organisationen förderungsberechtigt, die bisher ausgeschlossen waren. So werden von nun an auch Kälteanlagen im niedrigen Leistungsbereich (ab einem Kilowatt Kälteleistung) gefördert. Die Förderhöhe wird für die jeweilige Anlage individuell berechnet. Bei stationären Anlagen hängt sie von der Kälteleistung und bestimmten Parametern ab, wie z.B. die Länge, Speicherkapazität oder Volumen der Kühlmöbel. Zudem spielt die Art des Kälteerzeugers bzw. der verwendeten Komponenten eine Rolle bei der Berechnung. Mit dem Förderrechner können Sie Ihre Förderhöhe abschätzen. (hier auf link https://www.klimaschutz.de/förderrechner verweisen)

Informationen zu den Förderanträgen und dem elektronischen Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.klimaschutz.de und unter der BAFA-Homepage www.bafa.de/kki.

 

 

Nicht-Halogenierte Kältemittel:

Zu den Nicht-Halogenierten Kältemittel zählen natürliche Kältemittel, wie Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Ammoniak oder Wasser.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok