Effizienzhaus 55 für Betroffene der Flutkatastrophe weiterhin möglich
Bis zum 30.06.2022 haben Betroffene der Flutkatastrophe 2021 die Möglichkeit, die BEG-Förderung für ein Effizienzhaus 55 zu beantragen. Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses - 55, 55 EE oder 55 NH gemäß den Technischen Mindestanforderungen in der Anlage erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz
Ausnahme für Bauten im Flutgebiet betreffen den Vorhabensbeginn: Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn der Wiederaufbau schon angelaufen ist und z. B. Handwerker damit beauftragt wurden, kann immer noch eine Förderung beantragt werden. Der Förderantrag für die BEG muss bis zum 31.07.2023 gestellt werden.
Ebenso kan die BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden („Aufbauhilfe“) kombiniert werden.