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Berliner Energieinstitut

 

Energieaudits

Unternehmen, die nach der EU KMU-Definition nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehören, sind verpflichtet, Gegenstand eines Energieaudits zu werden. Dieses Audit muss - gerechnet vom Zeitpunkt des vorherigen Energieaudits - mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden.
Keine neuen Pflichten haben solche Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben oder zumindest mit der Einführung begonnen haben.

Sind Sie ein Nicht-KMU?

Als Nicht-KMU gilt,

  • wer 250 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio EUR Jahresbilanzsumme hat.

Wo ordnen Sie sich ein?

Anzahl MA (JAE¹)UmsatzJahresbilanzsummeStatus
<250 MA (JAE) ≤50 Mio € ≤43 Mio € KMU
<250 MA (JAE) ≤50 Mio € >43 Mio € KMU
<250 MA (JAE) >50 Mio € ≤43 Mio € KMU
<250 MA (JAE) >50 Mio € >43 Mio € Nicht-KMU
≥250 MA (JAE) ≤50 Mio € ≤43 Mio € Nicht-KMU
≥250 MA (JAE) ≤50 Mio € >43 Mio € Nicht-KMU
≥250 MA (JAE) >50 Mio € ≤43 Mio € Nicht-KMU
≥250 MA (JAE) >50 Mio € >43 Mio € Nicht-KMU

¹ Jahresarbeitseinheiten; MA gezählt: Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Saisonarbeiter; MA nicht gezählt: Azubis, Personen in Mutterschaft und Elternzeit

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die EU-Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.

Bei Verbundunternehmen (ab 50% des Kapitals oder der Stimmrechte am anderen Unternehmen) werden die Zahlen zu 100% vom Verbundunternehmen übernommen.

Bei Partnerunternehmen (25% bis 50% des Kapitals oder der Stimmrechte am anderen Unternehmen) werden die Zahlen in der Höhe der Anteile übernommen.

Nach der Übernahme der Zahlen wird dann neu errechnet, ob es sich um ein großes Unternehmen handelt.

Viele kleine Partnerunternehmen können also auch auditpflichtig werden.

Was ist ein Energieaudit?

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Die Anforderungen an Energieaudits sind in § 8a des EDL-G geregelt. Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.

Der Energieauditprozess nach DIN EN 16274-1 besteht aus folgenden Schritten:

1. Einleitender Kontakt  
2. Auftaktbesprechung Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits definieren, Themenschwerpunkte erörtern, Verantwortlichkeiten festlegen, Datenerfassung näher erläutern 
3. Datenerfassung Energieverbrauchsdaten (Endenergie) aller Standorte aus vorhandenen Unterlagen aufnehmen und im entsprechenden Tool festhalten, Konzentration auf wesentliche Verbraucher d.h. mindestens 90% des Gesamtverbrauchs betrachten, Alle Energietäger berücksichtigen, Datenerfassung auf Vollständigkeit überprüfen 
4. Außeneinsatz Zu prüfende Objekte inspizieren
Nutzerverhalten und Prozesse berücksichtigen
Energieeffizienzmöglichkeiten erkennen
5. Analyse Energieflüsse auf Verbrauchs- und Versorgungsseite analysieren
Kennzahlen generieren
Energieeinsparmaßnahmen bestimmen und quantifizieren
Investitionen und Einsparungen identifizieren
Energieeinsparmaßnahmen priorisieren
6. Bericht Verbrauchs- und Versorgungsdaten nach gesetzlichen Anforderungen auswerten Kennzahlen generieren, Energieeinsparmaßnahmen, Investitionen und Einsparungen bestimmen, quantifizieren und auflisten, Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen 
7. Abschlussbesprechung Präsentation der Ergebnisse 

Wenn Sie Ihr verpflichtendes Energieaudit mit uns durchführen möchten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir machen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Tel.: 030 5228 1575
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